
Die VertreterInnen der Versicherten und Arbeitgeber üben ihre Tätigkeit in der Selbstverwaltung ehrenamtlich aus. Ihr Mitwirken an den Entscheidungsprozessen und die Ihnen übertragende Kontrolle unterstützt die Integration und den Ausgleich der Interessen von Versicherten, Arbeitgebern und den Versicherungsträgern. Damit leisten die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter einen Beitrag für die demokratische Ausgestaltung unseres Sozialstaats.